Der Qualifizierende Mittelschulabschluss –
Rechtliche Bestimmungen/ Termine 2024
Fächer der besonderen Leistungsfeststellung
Deutsch, Mathematik, Projektprüfung (Wirtschaft und Beruf sowie und ein Fach dem Bereich berufsorientierendes Wahlpflichtfach Wirtschaft und Kommunikation, Ernährung und Soziales oder Technik)
entweder Englisch, Natur und Technik oder Geschichte/ Politik/ Geographie
ein Fach aus: Religion, Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik (eines dieser Fächer ist nur dann wählbar, falls es als benotetes Fach besucht wurde)
für externe Teilnehmer: anstatt der Projektprüfung kann auch Natur und Technik oder Geschichte/Politik/Geographie gewählt werden
Fach Deutsch: zentral gestellte Aufgaben 195 Minuten
· Hörverstehen (20 Prozent)
· Rechtschreibung und Grammatik (zwei Teile: Sprache und Rechtschreiben) (20 Prozent)
· Lesen (zwanzig Prozent)
· schriftlicher Sprachgebrauch (= Textarbeit, entweder literarischer Text oder Sachtext): (vierzig Prozent)
In den Arbeitsaufträgen werden neben der richtigen Verwendung von Rechtschreibstrategien, Satzzeichensetzungen, Synonymen und Antonymen, Satzbauaufgaben, Konjunktionen, Präpositionen auch die korrekte Umsetzung von Passiv in Aktiv und umgekehrt, direkte in indirekte Rede usw. gefordert.
Bei attestierter Lese- Rechtschreibstörung entfällt der Teil Rechtschreiben.
Fach Deutsch als Zweitsprache anstelle des Faches Deutsch: 150 Minuten
nur möglich, falls der Schüler die deutsche Schule weniger als 6 Jahre besucht hat. Ein Antrag der Erziehungsberechtigten ist dazu nötig.
Das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) muss während des Jahres besucht worden sein; die hier erzielte Note (ZZ & JZ) wird in die Prüfung eingebracht.
Schriftlicher Teil: Aufgaben aus den Bereichen Hörverstehen, Textverständnis, Wortschatz, Sprachstrukturen und Rechtschreiben, zentral gestellte Aufgaben.
Mündliche Leistungsfeststellung: freies Sprechen zu einem selbst gewählten Thema, Bildbeschreibung, Hörverstehen
Fach Englisch: 120 Minuten
Schriftlicher Teil: zentral gestellte Aufgaben:
· Sprachmittlung: eine Art Übersetzung, die aber nicht wörtlich, sondern sinngemäß erfolgt.
· Ausgangstext ca. 300 – 400 Wörter → Mittlung ca. ¼ der Länge
· Text- und Medienkompetenz: Schreiben eines neuen Textes mit
· Informationen aus einem anderen Text/Medienformat
Mündlicher Teil: von der Schule inhaltlich ausgestaltet
Teil A: Picture based Interview: Bild 30 Sek. → 3 Fragen (Set A) + 2 Fragen (Set B); Dauer: ca. 3 Min.
Teil B: Topic based Talk (1/4): Aspekte gegeben → 90 Sek. → über 3 von 6 Teilaspekten muss Prüfling sprechen (keine Fragen o.ä. von Prüfenden)
Teil C: Sprachmíttlung (1/4)
Fach Muttersprache anstelle des Fachs Englisch:
nur schriftlich, zentral gestellte Aufgaben
Voraussetzungen:
a) In dieser Sprache werden Prüfungsaufgaben angeboten.
b) Der Prüfling hat einen Leistungssnachweis in der Muttersprache zu erbringen, der bei der Verrechnung der Prüfungsnoten als Jahresfortgangsnote zu gewichten ist.
Fach Mathematik: zentral gestellte Aufgaben 120 Minuten
Zwei schriftliche Teile:
· offene Aufgabenformen zu Grundwissen und Fähigkeiten im Mathematisieren (ohne Taschenrechner)
· Teil mit Aufgaben, die mit Taschenrechner und Formelsammlung zu berechnen sind
· Lineal, Zirkel, Geodreieck u.ä. mitbringen
Fach WiB und BoW in Form einer Projektprüfung. Sie schließt die Lerninhalte von WiB sowie des BOZ der 9. Jgst. mit ein. Die Projektprüfung erstreckt sich über mehrere Tage.
Projektprüfung
1. Leittextausgabe
→ Einweisung zum gestellten Thema
→ erste Planungsschritte in der Gruppe (Gruppenauswahl durch Los!)
2. Zielsetzung und Planung
→ selbstständiges und gemeinsames Planen des Arbeitsprozesses und der Präsentation
→ Team- und Einzelarbeit sind gefordert
→ außerschulische Lernorte sind möglich
→ Zeit- und Arbeitsplanung ist notwendig (auch für die Projektmappe!)
3. Schalterstunde
→ Angebot einer Schalterstunde für offene Fragen
4. Durchführung der praktischen Aufgabe (Te/ WiK/ ES)
→ erfolgt nach Einteilung: ES 150 min, WiK 120 min, Te 240 min
5. Präsentation und Abgabe der Projektmappe
→ Termin erfolgt nach Einteilung
Bei teilweiser Erkrankung muss die komplette Prüfung wiederholt werden!
NT (75 Min.), GPG (75 Min.), Religion / Ethik (60 Min.), Kunst (Theorie je 30 Min./ prakt. 120 Min.), Musik (30 Min.), Informatik (150 Min.):
Aufgabenerstellung durch die Schule
Hilfsmittel:
· (zweisprachiges) Wörterbuch
· Atlas in GPG
· Periodensystem in NT
· Alle Teilbereiche werden abgeprüft, Schwerpunktsetzung möglich (entsprechend des behandelten Inhalts)
· Basiswissen kann auch abgeprüft werden
Fach Sport: Aufgabenerstellung durch die Schule
· Praktischer Prüfungsanteil in einer Mannschaftssportart (Fußball) und einer Individualsportart (Leichtathletik)
· Schriftlicher Teil mit allgemeinen Fragen zu den gewählten Sportarten (30 Min.)
Hinweis zu Informatik/ WIK (externe Teilnehmer*innen)
Oft sind externe Bewerber für die besondere Leistungsfeststellung im Fach Textverarbeitung nicht mit der eingesetzten Hard- und Software der Schule, an der die besondere Leistungsfeststellung stattfindet, vertraut.
Um die genannten Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich folgendes Verfahren:
Informationen zum verwendeten Textverarbeitungsprogramm
Sofern möglich, kann interessierten externen Bewerbern an der Mittelschule eine angemessene Vorbereitungszeit am System der Schule eingeräumt werden, wenn keine Übungsmöglichkeiten im privaten Bereich oder an der Schule des Bewerbers gegeben sind.
Prüfungstage:
· Die Prüfungszeit beginnt jeweils um 8.30 Uhr.
· Die Prüflinge müssen jedoch bereits mindestens 15 Minuten vor der Prüfung anwesend sein.
· Schreibmaterial (kein Kugeleschreiber) und erlaubt Hilfsmittel mitbringen
· Bei Erkrankung muss bis spätestens 12 Uhr ein ärztliches Attest vorliegen.
· Mobiltelefone, Smartwatches sowie andere elektronische Geräte müssen vor der Prüfung bei den
Prüfungsaufsichten abgegeben werden. - Am besten gar nicht mitbringen.
· Schultaschen/ Jacken dürfen nicht mit an den Arbeitsplatz mitgenommen werden.
Hilfsmittel in den Prüfungen
Mathematik
Bei den für den Gebrauch in Prüfungen zugelassenen Taschenrechnern sollen folgende Funktionen verfügbar sein:
· achtstellige Anzeige
· vier Grundrechenarten unter Berücksichtigung von Punkt-vor-Strich
· Vorzeichenumkehr (negatives Vorzeichen)
· Quadrat und Quadratwurzel, x3, 3. Wurzel
· saldierender Speicher
· Konstanteπ
· konstanter Faktor bzw. Divisor
· Klammern
· 10er-Potenzen
· Prozent
· Brucheingabe, Umwandlung in gemischte Zahl bzw. Dezimalbruch
· Einfache Speicherfunktionen (M in, M+, M-, MR, MC)
· Ableitung, Integral, Summenbildung
· Permutation, Kombination, Fakultät (x!)
Nicht zugelassen sind Taschenrechner mit den Funktionen:
· Grafische Darstellung
· Numerisches Lösen von Gleichungen
· Programmierung
Formelsammlung:
(siehe auch: http://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-und-schulleben/lernmittel.html)
zugelassen sind die Formelsammlungen Mittelschule Buchner Verlag oder Cornelsen Verlag. („Lernmittel nach Schulen sortiert“ und „Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes lernmittelfrei sind“).
Die Verwendung von selbst erstellten Formelsammlungen ist ebenso nicht erlaubt wie Ergänzungen (handschriftlich, Computerausdruck, Skizzen, etc.) in den durch das Staatsministerium zugelassenen Formelsammlungen.
Für die Prüfung werden den externen Prüflingen zugelassene Formelsammlungen bei Bedarf ausgeliehen.
Deutsch
In allen Prüfungsteilen ist die Benutzung eines deutschsprachigen Wörterbuches in Printversion gestattet. (z.B. Duden)
Englisch
zweisprachiges Wörterbuch ohne zusätzlicher Informationen (z.B. formale Hinweise zur Gestaltung von Briefen etc.), nur Printversion
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache an den Prüfungen:
· Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache ist die Verwendung eines Wörterbuches
im Fach Mathematik bei der Leistungserhebung zum
qualifizierenden Abschluss sowie der Prüfung zum mittleren Schulabschluss in allen Prüfungsteilen gestattet.
· Elektronische Wörterbücher und Wörterbücher mit eigenen Ergänzungen dürfen nicht verwendet werden.
Das gegenseitige Ausleihen der diversen Hilfsmittel während der Prüfungen ist nicht erlaubt.
Bestehen der Prüfung:
Der Quali ist dann erreicht, wenn der Schüler eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt.
Übrige Dezimalstellen werden weder ab- noch aufgerundet, sondern einfach weggelassen.
Bei Nichterreichen des geforderten Schnittes von 3,0 ist eine freiwillige mündliche Prüfung in D und/oder M
möglich. Sollte die erste Prüfung bereits zur Erreichung der erforderlichen Gesamtnote genügen, entfällt die
Prüfung im anderen Fach.
Bei bestandener Prüfung ist keine mündliche Prüfung zur Notenverbesserung statthaft.
Freiwillige mündliche Prüfungen
Schüler/innen können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sie einen Notendurchschnitt
von 3,1 und schlechter haben. Das Schulverwaltungsprogramm errechnet automatisch, wer den Abschluss
noch erreichen kann und welche Noten erzielt werden müssen.
- in den Prüfungsfächern Deutsch und/ oder Mathematik
- jeweils 10 Minuten
- Die schriftliche Leistung wird im Vergleich zur mündlichen Leistung 2:1 gewertet.
Nachholung der Prüfung
Nachholung ist möglich, wenn der Schüler an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht
teilgenommen hat oder insgesamt nicht teilnehmen konnte.
Bedingungen bei externen Teilnehmer*innen:
Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden keine Jahresfortgangsnoten berücksichtigt.
Wichtig:
- Der genaue Zeitplan mit den Prüfungstagen in den jeweiligen Fächern ist frühzeitig zu besorgen siehe im Anhang.
- Die Prüfungstermine sind den Aushängen im Erdgeschoss der Mittelschule zu entnehmen.
- Es kann zu einer (mehrmaligen) Aktualisierung der Zeiteinteilung bei mündlichen Prüfungen kommen.
- Zu den Prüfungen erscheinen die Prüflinge ca. 15 Minuten vor Beginn der Prüfung.
- Im Krankheitsfall ist die Schule umgehend zu benachrichtigen und bis 12 uhr des Prüfungstages ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Wer sich gegen die Teilnahme an der Prüfung entscheidet, leitet seine schriftliche Abmeldung umgehend der Schule zu.
Externe Prüfungsteilnehmer
Bewerber,
· die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind, d.h. keine Schule mehr besuchen;
· Schüler einer anderen Schulart (müssen sich mindestens in der Jgst.9 befinden
· Schüler, die die M9 besuchen. Sie haben die Wahl, sich auch die Jahresfortgangsnoten anrechnen zu lassen.
Anmeldung zur externen Prüfung bis zum 01.03.2024
Der Anmeldung sind beizufügen:
1. der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift,
2. ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss,
3. das letzte Jahreszeugnis und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Schulbesuch
der zuletzt besuchten Schule,
4. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber
schon einmal an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat oder ob sich die Bewerberin
oder der Bewerber zur gleichen oder einer entsprechenden Prüfung bereits an einer
anderen Stelle gemeldet hat,
5. eine Erklärung, in welchen Fächern die Bewerberin oder der Bewerber geprüft werden will,
soweit Wahlmöglichkeiten gegeben sind,
6. eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den
einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er benützt.
7. 2Satz 1 Nr. 1 bis 4 und 6 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler öffentlicher Mittelschulen.
Die Zulassung ist zu versagen,
· wenn die Bewerberin oder der Bewerber die besondere Leistungsfeststellung bereits wiederholt hat,
· an einer anderen Stelle zu einer entsprechenden Prüfung zugelassen wurde, diese Prüfung
aber noch nicht abgeschlossen ist.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben beim Antritt zur Prüfung und auf Verlangen auch während der Prüfung
ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Die besondere Leistungsfeststellung umfasst
· für alle anderen Bewerberinnen und Bewerber die Fächer Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache und Mathematik,
· nach Wahl der anderen Bewerberin oder des anderen Bewerbers zwei der Fächer Englisch, Natur und Technik
oder Geschichte/Politik/Geographie, wobei sie oder er eines dieser Fächer durch eine Projektprüfung nach § 12 Abs. 4 ersetzen kann,
· nach Wahl der anderen Bewerberin oder des anderen Bewerbers eines der Fächer Religionslehre,
Ethik, Islamischer Unterricht, Sport, Musik, Kunst,
Informatik, Informatik und digitales Gestalten, Buchführung.
Bedingungen
· Die Bedingungen für Externe sind die gleichen wie für Bewerber der Mittelschule. Das bedeutet,
dass mündliche Prüfungen für Externe nicht durchgeführt werden können, wenn eine mündliche Prüfung
auch für Bewerber der Mittelschule nicht vorgesehen ist.
· Bei der Festlegung der Gesamtnoten keine Berücksichtigung von Jahresfortgangsnoten, Gesamtbewertung = Notensumme : 9
Weitere Hinweise siehe auch: https://www.isb.bayern.de/schularten/mittelschule/qualifizierender-abschluss/
Zur Vorbereitung zum Beispiel:
· Skripte/ Hefte
· Schulbücher
· Nachrichten schauen/ Zeitung lesen => LESEN!!!!!
· "Qualitraining": Vorberitungsbücher, weden von verschiedenen Verlagen angeboten
· Prüfungsvorbereitung mit BR alpha https://https://www.br.de/alphalernen/index.html
· Prüfungen: https://pruefungsarchiv.mebis.bycs.de/archiv.php?doc=result&start=0
· Mathematik: https://www.ms-badkoetzting.de/index.php/pages/category/22-qualiaufgaben
Notenbekanntgabe
Ergebnisse/Noten:
QA: Projektprüfungsnote wird bekanntgegeben, siehe Prüfungskalender
QA: Die Ergebnisse aller anderen mdl./praktischen Prüfungen werden nicht an die Schüler*innen weitergegeben.
Notenbekanntgabe: Alle Prüfungsnoten (mdl./prakt.) werden erst am Mittwoch, 03.07.2024 um
12:30 Uhr zusammen mit den Ergebnissen der schriftlichen Noten bekannt gegeben – außer: Projektprüfung.
Freiwillige mündliche Prüfungen, falls möglich, finden am 04.07.24 und am 05.07.24 statt.
Im Fall einer möglichen mündlichen Prüfung müssen die Eltern ggf. einen Verzicht darauf schriftlich mitteilen (Formblatt im Sekretariat).
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit und
Aktualität der auf der Homepage ersichtlichen Hinweise besteht.
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Termine Abschlussprüfungen 2024 (vorläufig)
|
|
Qualifizierender Mittelschulabshluss |
Mittlerer Schulabschluss |
April |
|
|
|
23.03. – 07.04. |
|
Osterferien |
|
26. |
Fr |
|
Eröffnung MSA Projektprüfung |
29.04. – 03.05. |
Mo - Fr |
|
Projektprüfung |
Mai |
|
|
|
01. |
Mi |
unterrichtsfrei |
|
02. – 03. |
Do - Fr |
QA Englisch mündlich |
|
07. - 08. |
Di - Mi
|
|
MSA Englisch mündlich |
10. |
Fr |
Eröffnung QA Projektprüfung |
Bekanntgabe Prüfungsnoten Projekt MSA |
13. – 16. |
Mo – Do |
Projektprüfung |
|
18.05. – 02.06. |
|
Pfingstferien |
|
Juni |
|
|
|
03. |
Di |
Bekanntgabe Prüfungsnoten Projekt QA |
|
05. (-06.) |
Mi (Do) |
QA prakt.-musisch-religiöser Bereich: Eth, Ev, K, Info, Ku, Mu, Sp |
|
18. |
|
|
MSA Deutsch |
19. |
|
|
MSA Englisch |
20. |
Do |
|
MSA Mathematik |
24. |
Mo |
QA Englisch |
MSA Deutsch mündlich – Themenvergabe 1 |
25. |
Di |
QA D/ QA DAZ |
MSA Deutsch mündlich – Themenvergabe 2 |
26. |
Mi |
QA M |
|
27. |
Do |
QA GPG |
MSA Deutsch mündlich – Referate Gruppe 1 |
28. |
Fr |
QA NT |
MSA Deutsch mündlich – Referate Gruppe 2 |
Juli |
|
|
|
01 . – 05. |
Mo - Fr |
Tanzkurs |
|
02. |
Di |
Fertigstellung Noteneingabe |
|
03. |
Mi |
Notenkonferenz 8.15 Uhr / Notenbekanntgabe 12.30 Uhr |
|
04. |
Do |
freiwillige mündliche Prüfungen |
|
05. |
Fr |
freiwillige mündliche Prüfungen |
|
18. |
Do |
Entlassfeier/Zeugnisausgabe |