Das Bildungs-und Teilhabepaket

Unterstützung für Kinder von Geringverdienern

Wenn Sie oder Ihre Kinder

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe beziehen,

haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Hinweis:

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Bürgergeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. (siehe: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket)

 

Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

  • 150 Euro pro Schuljahr und Kind für den Schulbedarf
  • Kosten für eintägige Ausflüge von Schule oder Kita
  • Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita
  • Übernahme der Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden (nur die tatsächlich ungedeckten Kosten ab der 11. Klasse)
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Hort oder Kita
  • Angemessene Lernförderung für Ihr Kind in Form von Nachhilfeunterricht
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (maximal 15 Euro im Monat pro Kind für Mitgliedsbeiträge, Gebühren etc.)

Zuständige Sachbearbeiterinnen Im Landratsamt sind:

  • Susanne Grauvogl Telefon: 0941 4009-251
  • Manuela Hahn Telefon: 0941 4009-645
  • Birgit Scheuerer Telefon: 0941 4009-22

 

Die Emailadresse, an die Sie Anfragen stellen können ist:

btl(at)lra-regensburg(dot)de

Formulare für die Beantragung:

https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/bildung-teilhabe/

 

Sollten dort keine Zuschüsse bezahlt werden, Sie aber trotzdem Unterstützung für besondere Anlässe (Ausflüge, Theaterfahrten, Klassenfahrten) benötigen, können Sie beim Elternbeirat bzw. beim Förderverein finanzielle Unterstützung beantragen. Wenden Sie sich schriftlich an die Vorsitzende des Elternbeirates der Mittelschule oder an den Vorsitzenden des Fördervereins.