Der M-Zug an der Mittelschule Alteglofsheim

 

1.   Allgemeines

2.   Zugangsvoraussetzungen

3.   Anforderungen

4.   Leistungserhebung, Leistungsbeurteilung, Noten, Zeugnisse

5.  Vorrücken

6.   Wiederholen

7.   Wechsel in die Regelklasse

8.   Qualifizierender Mittelschulabschluss

9.   Aufnahmeprüfungen Termine

10. Das sind die Berufe, die unsere M10-Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren ergriffen haben:

 

 

1. Allgemeines

- vierjähriger Bildungsgang innerhalb der Mittelschule zum mittleren Schulabschluss
- von Jahrgangsstufe 7 bis Jahrgangsstufe 10
- Der Besuch des Mittlere-Reife-Zuges ist freiwillig und setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und die Bereitschaft der Schüler voraus.
- Der Abschluss im Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule ist dem Mittleren Bildungsabschluss der Realschule gleichwertig. 

2. Zugangsvoraussetzungen: (siehe auch Übersicht)

 

Ab dem Schuljahr 2010/11 wird der Zugang zum M-Zug auch durch das Jahreszeugnis ermöglicht. Der Zugang ist zusätzlich zur Entscheidungmit Zwischenzeugnis und ggf. Aufnahmeprüfung auch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- aus der Regelklasse der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 des M-Zugs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder im Jahreszeugnis

- aus der Regelklasse der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 in die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 des M-Zugs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder im Jahreszeugnis


Aufnahmeprüfung

- M7 – M10: Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt von mindestens 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. mindestens 2,33 (Jahrgangsstufe 7, 8 und 9) nicht erreicht haben, können seit dem Schuljahr 2010/11 eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen.

- Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung wird durch das Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt, die Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen müssen bis Ende April vorliegen. 

- Die Aufnahmeprüfung findet an einer vom Schulamt festgelegten Schule am Ende der Sommerferien statt und wird auch dort korrigiert. Ort und Zeit entnehmen Sie bitte dem Terminkalender auf unserer Homepage.

- Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde. 

- Alle drei Fächer bieten die Chance den erforderlichen Notendurchschnitt zu erreichen. Eine Verschlechterung der Gesamtnote erfolgt nicht. Sobald der notwendige Notendurchschnitt und damit der Zugang zum M-Zug erreicht wurden, ist eine weitere Prüfungsteilnahme nicht mehr erforderlich.

- Für jedes Fach sind unterschiedliche Prüfungstage festzusetzen.Mehrere Prüfungen an einem Tag sind nicht zulässig.

- Auch eine freiwillige Teilnahme an der Prüfung in einem Fach, das bereits im Zwischenzeugnis mit der Note 2 bewertet wurde, ist grundsätzlich möglich, wenn damit der Gesamtdurchschnitt verbessert werden kann. 

- Ein Ausschluss von Schülern bzgl. der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung kann nur erfolgen, wenn das Erreichen des erforderlichen Notenschnitts als Zugangsvoraussetzung rechnerisch nicht möglich ist. 

- Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufen 7, 8, 9) beträgt.


3. Anforderungen 

- Grundlage für den Unterricht sind die Stundentafel und der Lehrplan für die Mittelschule. – Gleiche Themen und Lernbereiche wie in den Regelklassen – Anforderungsniveau ist deutlich höher und orientiert sich am mittleren Schulabschluss.

- vertiefende und ausgeweitete Behandlung der Lerninhalte

- höherer Grad der Beherrschung der Lernziele, der Selbstständigkeit, und Eigenverantwortung der Schüler, der Komplexität der Aufgabenstellung, des Arbeitstempos; geringere Fehlerhäufigkeit; mehr Leistungen auf den Ebenen der Reorganisation, des problemlösenden Denkens und des Transfers

- besonders intensive Behandlung in M7 bis M9 jener Bereiche, die der Lehrplan für die 10. Klasse wieder aufgreift und zum Gegenstand der Abschlussprüfung macht.

- Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die in der Jahrgangsstufe 7 in den M-Zug eintreten, können den angebotenen Förderunterricht in Deutsch besuchen; ebenso kann eine Förderung in einer Arbeitsgemeinschaft im Fach Muttersprache erfolgen. 

- Das Pflichtfach Englisch kann nicht durch das Fach Muttersprache ersetzt werden.


4. Leistungserhebung, Leistungsbeurteilung, Noten, Zeugnisse 

- sind am erhöhten Anforderungsniveau auszurichten. 

- besondere Verantwortung der Schulleitung für gleichmäßige Verteilung der Probearbeiten über das ganze Schuljahr sowie für Angemessenheit der Aufgabenstellung und Benotung. Abstimmung bezüglich des Anforderungsniveaus in den Fächern der M-Klasse und der Regelklasse erforderlich.


5. Vorrücken


Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei

- Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,

- Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird

- Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.

- Notenausgleich kann gewährt werden.

 

Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: „Dieses Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein".

Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5.


6. Wiederholen

- Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M-Zuges versagt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlussses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz. Beratung der Erziehungsberechtigten über die Perspektiven der Mittelschulabschlüsse erforderlich. 

- Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten.

- Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Mittelschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.


7. Wechsel in die Regelklasse 

Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten gilt: 

- nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse

- während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug

- Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe muss darauf geachtet, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.


8. QualifizierenderMittelschulabschluss 

Schüler der M9 können auf Antrag der Erziehungsberechtigten an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Mittelschulabschluss erwerben.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 besteht für Schüler des M-Zugs eine Wahlmöglichkeit:

- entscheiden sich ein Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme nach §§ 23ff MSO, werden die Noten des Zwischenzeugnisses als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht.

- entscheiden sich ein Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme nach §§ 23ff MSO werden bei der Festlegung der Gesamtnoten die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen.

- Die Entscheidung für die Teilnahmeberechtigung muss auf Antrag der Erziehungsberechtigten vor Prüfungsbeginn erfolgen und wird zum Zeitpunkt der Anmeldung empfohlen.


9. Das sind die Berufe, die unsere M10-Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren ergriffen haben:


Anlagenmechaniker/in, Arzthelferin, Auto­mobilkaufmann, Berufsfachschule für Kinderpflege/Sozialpflege, Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Ziel: Fachlehrerin für den Bereich Ernähren und Gestalten), Besuch der Fachoberschule mit anschließendem Studium, Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik (Erzieherinnenausbildung), Bürokaufmann/frau, Einzel­handelskaufmann/frau, Elektroanlagenmonteur/in, Fach­kraft für La­gerwirtschaft, Feinwerkmechaniker/in, Floristin, Hauswirtschafterin, Hotelfachangestellte, Industriemechaniker/in, Industriemechatroniker/in, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel (Außenhandel) Kfz-Lackierer, Kfz-Mechatroniker, Kinderpflegerin, Mikrosystemtechnikerin, Med. Fachangestellte, Medizinisch-techn. Assistentin (MTA), Pharmazeutisch-techn. Assistentin (PTA), Physiotherapeutin, Schreiner, Zerspanungsmechaniker/in

Übertritt in die Fachoberschule oder eine andere weiterführende Schule

 

AUFNAHMEPRÜFUNGEN

 

Ende der Anmeldefrist mit Weitergabe der Anmeldeunterlagen (Klassen 7- 8):  3. Ferientag der Sommerferien

 

Aufnahmeprüfungen für den M-Zug (M7, M8 und M9) 2020

finden an einer Mittelschule im Landkreis und der Stadt Regensburg statt.

Prüfungstermine in der jeweils etzten Woche der Sommerferien:

Mathematik:    Montag, 8:45 Uhr

Englisch:         Dienstag,  Beginn: 8:45 Uhr

Deutsch:          Mittwoch,  Beginn: 8:45 Uhr 

 

Anmeldetermine zur Aufnahme in die M10

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule,
die zum neuen Schuljahr die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen,
sind die Anmeldetermine nun am letzter Schultag vor den Sommerferien, und am ersten Ferientag.

Aufnahmeprüfungen in die M10

Die gegebenenfalls notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe finden in der letzten Schulwoche statt.