1. Aufnahmeprüfung (aktuelle Termine siehe Terminliste)

M7 – M9: Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt von mindstens 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. mindestens 2,33 (Jahrgangsstufe 7, 8 und 9) nicht erreicht haben, können eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen.

Die Aufnahmeprüfung findet am Ende der großen Ferien an einer vom Schulamt bestimmten Schule im Schulamtsbezirk Regensburg Land/Stadt statt. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Sie umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde.

Alle drei Fächer bieten die Chance den erforderlichen Notendurchschnitt zu erreichen. Eine Verschlechterung der Gesamtnote erfolgt nicht. Sobald der notwendige Notendurchschnitt und damit der Zugang zum M-Zug erreicht wurde, ist eine weitere Prüfungsteilnahme nicht mehr erforderlich.

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) mindestens 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufen 7, 8, 9) beträgt.

Für jedes Fach sind unterschiedliche Prüfungstage festzusetzen. Mehrere Prüfungen an einem Tag sind nicht zulässig.

Auch eine freiwillige Teilnahme an der Prüfung in einem Fach, das bereits im Zwischenzeugnis mit der Note 2 bewertet wurde, ist grundsätzlich möglich, wenn damit der Gesamtdurchschnitt verbessert werden kann.

Ein Ausschluss von Schülern bzgl. der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung kann nur erfolgen, wenn das Erreichen des erforderlichen Notenschnitts als Zugangsvoraussetzung rechnerisch nicht möglich ist.

Die Aufnahmeprüfung regelt nur die Aufnahme von Schülern der Mittelschule in den M-Zug und nicht von externen Bewerbern. Hier wird auf die unveränderte Bedingungen und Vorgaben in §§ 33/34 MSO verwiesen.

2. Aufnahme in die M10

Für Schüler, die nach dem Besuch der M 9-Klasse die Vorrückungsbestimmungen erfüllen, bedarf es keiner besonderen Anmelde- und Aufnahmeformalitäten.

Schüler aus der Jahrgangsstufe 9 des Regelbereichs melden sich anhand des Zwischenzeugnisses bis zum 1. März vorläufig an. Die definitive Anmeldung erfolgt für alle Bewerber am Zeugnistag oder am Tag danach an der vom Staatlichen Schulamt bestimmten Mittelschule, die die M 10 führt.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • das Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss und
  • das ausgefüllte und vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldeformular,
  • das Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss,

 Zur Aufnahmeprüfung werden nur Schüler mit qualifizierendem Mittelschulabschluss zugelassen, denen die zuletzt besuchte Schule in einem pädagogischen Wortgutachten bestätigt, dass sie aufgrund ihres bisherigen Leistungsverhaltens Aussicht haben, die M 10-Klasse erfolgreich zu beenden.

Die Aufnahmeprüfung, die dem Niveau des qualifizierenden Mittelschulabschlusses entspricht, umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache, sofern im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde.

Bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht am Englischunterricht teilnehmen konnten und für die kein muttersprachlicher Unterricht angeboten wurde, entfällt die Aufnahmeprüfung im Fach Englisch oder Muttersprache.

3. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen weiterführenden Schulen:

In besonderen Fällen können andere Bewerber, die nicht Schüler einer allgemeinbildenden Schule sind, in die Jahrgangsstufe 10 aufgenommen werden, wenn sie im qualifizierenden Mittelschulabschluss die Gesamtbewertung 2,3 erreicht haben.

Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Mittelschule wechseln, werden in der Regel in die Regelklasse eingewiesen.

Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist nur möglich zu Beginn eine Schuljahres, wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat oder wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden; ansonsten entscheidet der Schulleitung.  Sie kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.

 Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.

 Setzen Sie sich bei Fragen mit uns in Verbindung.