Sportunterricht
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte
Sport hat in der Schule wichtige soziale, erzieherische und gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen. Die Schüler werden zu einem bewussten Umgang mit Körper und Bewegung und zu gesundheitsbewusstem, fairem, tolerantem sowie um- weltbewusstem Verhalten erzogen.
Damit die sportlichen Aktivitäten in der Klassengemeinschaft zu einem positiven Ergebnis führen und unfallfrei erfolgen können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.
Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Sportgerechte Kleidung – Hygiene im Sport
Es ist selbstverständlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen zum Sportunterricht umziehen und danach – nach entsprechender Körperpflege – wieder ihre Straßenkleidung anziehen. Eine geeignete Sportkleidung besteht aus Sporthose (kurz o. lang), Sportshirt (am besten Rundhals-T-Shirt, nicht bauchfrei, keine Spaghetti-Träger) und Turnschuhen (Trainingsanzug, wenn es kühler wird). Die Sportschuhe sollten eine Profilsohle und genügend Seitenstabilität haben, die Sohle der Hallenturnschuhe darf nicht abfärben. Für Out- door-Sportarten sind zusätzliche Sportschuhe notwendig. Es ist selbstverständlich, dass die Sportbekleidung nach dem Sportunterricht mit nach Hause genommen und gewaschen wird. Das Verwenden von Sprühdeos ist in der Schule aus Gründen der Rücksicht auf nachfolgende Gruppen verständlicherweise nicht erlaubt, neue Unterwäsche und frische Socken sind sicher sinnvoll.
2. Kein Schmuck beim Sport, langes Kopfhaar zusammenbinden
Schmuck wie Halsketten, Armreifen, Ohrschmuck, Ringe, Armbanduhren, Gürtel sind aus Sicherheitsgründen abzu- nehmen. Kleine Ohrringe und Piercings müssen (in Absprache mit dem Sportlehrer) zumindest abgeklebt werden. Ausnahme Schwimmbad! Schriftliche Erklärungen der Eltern, dass ihre Kinder während des Sports Schmuck tragen dürfen, entbinden den Sportlehrer nicht von seiner Verantwortung und sind unwirksam. Brillenträger/innen müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen.
3. Besonderheiten beim Schwimmunterricht
Wegen der Verletzungsgefahr und des Erhalts der Wasserqualität sind n der Schwimmhalle Schmuck (auch Piercings und Ohrringe) sowie Pflaster nicht erlaubt. Die Badekleidung muss funktionell sein, d.h. Bermudashorts sind nicht erlaubt. Schüler tragen eine anliegende Sportbadehose ohne Taschen, Schülerinnen am besten einen Badeanzug. Grundsätzlich ist das Duschen und Haarewaschen (mit Duschmittel) vor und nach dem Schwimmen Pflicht. In den Umkleidekabinen gibt es genügend Haartrockner und nach der Schwimmeinheit bekommen alle ausreichend Zeit, sich fertig zu machen.
4. Teilnahme am Sportunterricht
Wer keine geeignete Sportbekleidung mitgebracht hat und deshalb nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kann, muss während dieser Zeit theoretische Aufgaben bearbeiten bzw. wird als Helfer eingesetzt. Unentschuldigt nicht erbrachte Leistungen werden mit der Note „ungenügend“ bewertet bzw. müssen am Nachmittag in einer geeigneten, zusätzli- chen Stunde nachgeholt werden.
Eine Befreiung vom praktischen Sportunterricht für eine (Doppel-)Stunde wegen Verletzung bzw. Krankheit kann von den Eltern beantragt werden, für einen längeren Zeitraum wird ein Attest vom Arzt benötigt. Jedoch sollte mit Befreiungen sehr zurückhaltend und verantwortungsbewusst umgegangen werden. Für Schüler/-innen die vorübergehend vom Sportunterricht befreit sind, besteht Anwesenheitspflicht. Trotz einer Befreiung von körperlichen Aktivitäten gibt es vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Teilnahme z. B. Mitgestalten der Unterrichtssituation, Schiedsrichterfunktionen, Erwerb von theoretischen Kenntnissen.
5. Theorie im Sportunterricht / Probearbeiten
In den 7. - 9. Klassen sind Probearbeiten, z. B. zu Technik und Taktik, zu Regeln oder zur allgemeinen Sportlehre vorgesehen. Dies bedeutet, dass auch hin und wieder theoretischer Unterricht erfolgen muss, soweit die Theorie nicht in die Praxis eingebunden ist.